Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Für den Bebauungsplan Nr. 73 „Wohnquartier Am Mühlenhof“ wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Der Planentwurf soll eine textliche Festsetzung zum Anpflanzen von 30 heimischen Laubbäumen aufweisen.