Sitzung: 19.02.2019 Rat/003/2019
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 014/2019
Für den Bebauungsplan Nr. 73 „Wohnquartier Am Mühlenhof“ wird die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Planentwurf soll eine textliche Festsetzung zum Anpflanzen von 30
heimischen Laubbäumen aufweisen.