Dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
und Herrn Bernhard Wessel, Astrup 37, 49434 Neuenkirchen-Vörden zur Erschließung
des Teilbereiches A des Baugebietes „Nördlich Bohnenkamp“ wird zugestimmt.
Dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
und Herrn Bernhard Wessel, Astrup 37, 49434 Neuenkirchen-Vörden zur Erschließung
des Teilbereiches A des Baugebietes „Nördlich Bohnenkamp“ wird zugestimmt.