Die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange wird für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Ortskern
Neuenkirchen“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange wird für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Ortskern
Neuenkirchen“ beschlossen.