Entsprechend der ZILE-Richtlinie sollen Fördergelder für den ländlichen
Wegebau beantragt werden. Folgende Förderanträge sollen eingereicht werden:
- für das Jahr 2020 = Gemeindestraße Nr. 28 in
Bieste
= Gemeindestraße Nr. 90 in Hörsten
- für das Jahr 2021 = Gemeindestraße Nr. 185 in
Vörden.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für das jeweilige Haushaltsjahr
bereitzustellen.