Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Entsprechend der ZILE-Richtlinie sollen Fördergelder für den ländlichen Wegebau beantragt werden. Folgende Förderanträge sollen eingereicht werden:

- für das Jahr 2020     = Gemeindestraße Nr. 28 in Bieste

                                   = Gemeindestraße Nr. 90 in Hörsten

- für das Jahr 2021     = Gemeindestraße Nr. 185 in Vörden.

Entsprechende Haushaltsmittel sind für das jeweilige Haushaltsjahr bereitzustellen.