Sämtliche Kindertagesstätten in
der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden sollen zur Unterstützung der Erzieherinnen und
Erzieher mit Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 (ab 01.08.2020) mit max.
einer/einem Helferin/Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im
Bundesfreiwilligendienst (BFD) ausgestattet werden.
Dem Einsatz von FSJ/BFD-Kräften
in den aktuell vier Kindertagesstätten wird bis zum Ablauf des
Kindergartenjahres 2022/2023 zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Mittel
sollen ab dem Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden.