Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Sämtliche Kindertagesstätten in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden sollen zur Unterstützung der Erzieherinnen und Erzieher mit Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 (ab 01.08.2020) mit max. einer/einem Helferin/Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Bundesfreiwilligendienst (BFD) ausgestattet werden.

 

Dem Einsatz von FSJ/BFD-Kräften in den aktuell vier Kindertagesstätten wird bis zum Ablauf des Kindergartenjahres 2022/2023 zugestimmt. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen ab dem Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden.