Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Gewerbegebiet Im neuen Teil II“ in Hörsten wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Gewerbegebiet Im neuen Teil II“ in Hörsten wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.