Für den Bebauungsplan Nr. 72 „Gewerbegebiet Im neuen Teil II“ wird die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Für den Bebauungsplan Nr. 72 „Gewerbegebiet Im neuen Teil II“ wird die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange beschlossen.