Die Neuaufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 58 „Industriegebiet südöstlich der Autobahnauffahrt
Neuenkirchen-Vörden Teil 2“ in Hörsten wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Neuaufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 58 „Industriegebiet südöstlich der Autobahnauffahrt
Neuenkirchen-Vörden Teil 2“ in Hörsten wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.