Beschluss: Einstimmig zugestimmt

a)      Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Südlich der Alfhausener Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf die frühzeitige Beteiligung wird verzichtet.

 

b)      Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Südlich der Alfhausener Straße“ beschlossen.