a) Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 17 „Südlich der Alfhausener Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen. Auf die frühzeitige Beteiligung wird verzichtet.
b) Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unter
gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17
„Südlich der Alfhausener Straße“ beschlossen.