Der
anliegenden Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Vechta zur Nutzung der
gemeinsamen Vergabestelle beim Landkreis Vechta wird zugestimmt. Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Der
anliegenden Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Vechta zur Nutzung der
gemeinsamen Vergabestelle beim Landkreis Vechta wird zugestimmt. Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.