Die im Bereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 62 „Auf den Höfften III“ ausgewiesenen
Straßenflächen (Flurstücke 391 und 403 in Flur 16 der Gemarkung Vörden) werden
gemäß § 6 NStrG für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet.