Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Die im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 62 „Auf den Höfften III“ ausgewiesenen Straßenflächen (Flurstücke 391 und 403 in Flur 16 der Gemarkung Vörden) werden gemäß § 6 NStrG für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet.