Die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange wird für die Außenbereichssatzung „Dreuge Mesk“
beschlossen.
Die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange wird für die Außenbereichssatzung „Dreuge Mesk“
beschlossen.