Sitzung: 01.12.2020 Rat/007/2020
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 1
Vorlage: 105/2020
Die 6. Änderungssatzung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
für die Realsteuern in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (Hebesatzsatzung) wird
beschlossen.