Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Die Abwägung der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Industriegebiet südöstlich der Autobahnauffahrt Neuenkirchen-Vörden Teil 2“ wird entsprechend der Vorlage Nr. 20/2021 beschlossen.