Für den Bebauungsplan Nr. 77 „Zur Müße“ wird die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange beschlossen.
Für den Bebauungsplan Nr. 77 „Zur Müße“ wird die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange beschlossen.