Es werden mit je einem
Vertreter der Lehrkräfte der Schulen in Trägerschaft der Gemeinde
Neuenkirchen-Vörden, einem Schüler- und einem Elternvertreter fünf Vertreter
der Schulen als Mitglied in den Schulausschuss der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden
berufen. Für jedes Mitglied werden bis zu zwei Ersatzmitglieder berufen.