In den Sozialausschuss werden fünf beratende
Mitglieder berufen. Die Bandbreite des Ausschusses soll möglichst weit gefasst
sein und viele Tätigkeitsfelder des Ausschuss abdecken.
In den Sozialausschuss werden fünf beratende
Mitglieder berufen. Die Bandbreite des Ausschusses soll möglichst weit gefasst
sein und viele Tätigkeitsfelder des Ausschuss abdecken.