Für den Bebauungsplan Nr. 76
„Niedersachsenpark A 1 - Strietwiesen“ wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange beschlossen.
Für den Bebauungsplan Nr. 76
„Niedersachsenpark A 1 - Strietwiesen“ wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange beschlossen.