a) Der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird gem. § 129 NKomVG beschlossen.
b) Dem
Bürgermeister wird ohne Einschränkung Entlastung erteilt
c) Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 1.549.072,20 EUR zugeführt; der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses wird zum Ausgleich des Fehlbetrages ein Betrag in Höhe von 28.153,52 EUR entnommen.