Die Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden wird wie folgt
geändert:
Bei Punkt 1.4 „Förderausschlüsse“ wird
folgender zweiter Satz angefügt:
Ebenso werden Fördervereine
von Schulen, Kindertagesstätten und Feuerwehren nicht nach dieser Richtlinie
gefördert, da bereits eine Vollfinanzierung der notwendigen Anschaffungen
dieser Einrichtungen durch die Gemeinde erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen
Im Anschluss wurde die Problematik der Zuschüssen von Dritten diskutiert und folgende Beschlussempfehlung zur Änderung der Vereinsrichtlinie getroffen:
Es wird folgender neuer
Punkt eingefügt:
5.1
Allgemeines
Der
Antragsteller ist verpflichtet Eigenmittel einzusetzen und andere
Fördermöglichkeiten (z.B. Landessportbund) geltend zu machen. Beantragte
Fördermittel bei anderen Stellen sind bei der Antragstellung anzugeben.
Die
bisherigen Nummern 5.1 bis 5.3 werden in 5.2 bis 5.4 geändert
Abstimmungsergebnis: 6
Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
Anschließend wurde der Antrag des
Naturbads Vörden auf Erhöhung des Zuschusses von 80.000 € auf 100.000 € von
Bürgermeister Brockmann und Ratsmitglied Andreas Frankenberg kurz erläutert.
Nach kurzer Diskussion wurde folgende Beschlussempfehlung gegeben:
Die Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden wird wie folgt geändert:
In Punkt 2.3 wird der Zuschuss für den Verein Naturbad Vörden e.V. von
80.000 € auf 100.000 € geändert.
Abstimmungsergebnis: 5
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltungen