Die Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden wird wie folgt geändert:

 

 

Bei Punkt 1.4 „Förderausschlüsse“ wird folgender zweiter Satz angefügt:

Ebenso werden Fördervereine von Schulen, Kindertagesstätten und Feuerwehren nicht nach dieser Richtlinie gefördert, da bereits eine Vollfinanzierung der notwendigen Anschaffungen dieser Einrichtungen durch die Gemeinde erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen

 

 

Im Anschluss wurde die Problematik der Zuschüssen von Dritten diskutiert und folgende Beschlussempfehlung zur Änderung der Vereinsrichtlinie getroffen:

 

Es wird folgender neuer Punkt eingefügt:

5.1 Allgemeines

Der Antragsteller ist verpflichtet Eigenmittel einzusetzen und andere Fördermöglichkeiten (z.B. Landessportbund) geltend zu machen. Beantragte Fördermittel bei anderen Stellen sind bei der Antragstellung anzugeben.

Die bisherigen Nummern 5.1 bis 5.3 werden in 5.2 bis 5.4 geändert

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

 

 

Anschließend wurde der Antrag des Naturbads Vörden auf Erhöhung des Zuschusses von 80.000 € auf 100.000 € von Bürgermeister Brockmann und Ratsmitglied Andreas Frankenberg kurz erläutert.

Nach kurzer Diskussion wurde folgende Beschlussempfehlung gegeben:

 

Die Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden wird wie folgt geändert:

In Punkt 2.3 wird der Zuschuss für den Verein Naturbad Vörden e.V. von 80.000 € auf 100.000 € geändert.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltungen