Sitzung: 01.03.2022 Rat/004/2022
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1
Vorlage: 010/2022
a) Der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird gem. § 129 NKomVG beschlossen.
b) Dem
Bürgermeister wird ohne Einschränkung Entlastung erteilt
c) Der
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe
von 1.549.072,20 EUR zugeführt; der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses wird zum Ausgleich des Fehlbetrages ein Betrag in
Höhe von 28.153,52 EUR entnommen.