Die Richtlinie zur Förderung
von Vereinen und Verbänden wird wie folgt geändert:
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Bei Punkt 1.4 „Förderausschlüsse“
wird folgender zweiter Satz angefügt:
„Ebenso
werden Fördervereine von Schulen, Kindertagesstätten und Feuerwehren nicht nach
dieser Richtlinie gefördert, da bereits eine Vollfinanzierung der notwendigen
Anschaffungen dieser Einrichtungen durch die Gemeinde erfolgt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
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In Punkt 2.3 wird der Zuschuss für
den Verein Naturbad Vörden e.V. von 80.000 € auf 100.000 € geändert.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2
Enthaltungen
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Es wird folgender neuer Punkt
eingefügt:
5.1 Allgemeines
Der Antragsteller ist verpflichtet
Eigenmittel einzusetzen und andere Fördermöglichkeiten (z.B. Landessportbund)
geltend zu machen. Beantragte Fördermittel bei anderen Stellen sind bei der
Antragstellung anzugeben.
Die bisherigen Nummern 5.1 bis 5.3
werden in 5.2 bis 5.4 geändert