a) Der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 NkomVG beschlossen.
b) Dem
Bürgermeister wird ohne Einschränkung Entlastung erteilt
c) Der
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe
von 941.710,29 EUR zugeführt; der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 150.933,58 EUR
zugeführt.