a)  Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 NkomVG beschlossen.

b)  Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung Entlastung erteilt

c)   Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 941.710,29 EUR zugeführt; der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 150.933,58 EUR zugeführt.