Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Das Verfahren zur Einziehung einer Teilfläche des Nordweges (Gemeindestraße Nr. 4) wird gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) eingeleitet.