Für die 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Gewerbe Lindenstraße) wird die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Geltungsbereich
des Flächennutzungsplanes wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom
01.12.2020 nach Norden erweitert.