Für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbe Lindenstraße) wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 01.12.2020 nach Norden erweitert.