Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Die Einziehung der nördlichen Teilfläche des Nordweges (Gemeindestraße Nr. 4) in Neuenkirchen wird gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) beschlossen.