Sitzung: 28.11.2022 BauA/005/2022
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 147/2022
Die Einziehung der nördlichen
Teilfläche des Nordweges (Gemeindestraße Nr. 4) in Neuenkirchen wird gemäß § 8
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) beschlossen.