Sitzung: 13.12.2022 Rat/014/2022
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4
Vorlage: 147/2022
Die Einziehung der nördlichen
Teilfläche des Nordweges (Gemeindestraße Nr. 4) in Neuenkirchen wird gemäß § 8
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) beschlossen.