Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Die Aufstellung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Im Bornhorn“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange sind möglichst frühzeitig über die beabsichtigte Planung zu unterrichten.