Dem Planentwurf wird
zugestimmt. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unter
gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird für die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Niedersachsenpark
A 1 – Nr. 2“ beschlossen.
Dem Planentwurf wird
zugestimmt. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unter
gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird für die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Niedersachsenpark
A 1 – Nr. 2“ beschlossen.