Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Hörster Kämpe“ wird gemäß §
2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.