Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Das Verfahren zur Einziehung einer Teillänge des Gemeindeweges Nr. 123 in Hörsten wird gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) eingeleitet. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Einziehung durchgeführt.