Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Hörster Kämpe“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.