Grundsätzlich soll in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden keine
Bauleitplanung über die Möglichkeiten im Rahmen der Privilegierung hinaus
erfolgen. So sollen keine weiteren Möglichkeiten zur Errichtung von
FFPV-Anlagen geschaffen werden.
Grundsätzlich soll in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden keine
Bauleitplanung über die Möglichkeiten im Rahmen der Privilegierung hinaus
erfolgen. So sollen keine weiteren Möglichkeiten zur Errichtung von
FFPV-Anlagen geschaffen werden.