Die
Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Ortskern Vörden –
Nordost“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Die
Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Ortskern Vörden –
Nordost“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.