Sitzung: 02.05.2023 Rat/004/2023
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1
Vorlage: 039/2023
Grundsätzlich soll in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden keine
Bauleitplanung über die Möglichkeiten im Rahmen der Privilegierung hinaus
erfolgen. So sollen keine weiteren Möglichkeiten zur Errichtung von
FFPV-Anlagen geschaffen werden.