Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Grundsätzlich soll in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden keine Bauleitplanung über die Möglichkeiten im Rahmen der Privilegierung hinaus erfolgen. So sollen keine weiteren Möglichkeiten zur Errichtung von FFPV-Anlagen geschaffen werden.