Der
unentgeltlichen Übertragung der Erschließungsanlage im Wohnbaugebiet „Westlich
Holdorfer Straße“ in Neuenkirchen (Wendehammer Bockhorst) im Wert von insgesamt
46.045,16 € wird zugestimmt.
Der
unentgeltlichen Übertragung der Erschließungsanlage im Wohnbaugebiet „Westlich
Holdorfer Straße“ in Neuenkirchen (Wendehammer Bockhorst) im Wert von insgesamt
46.045,16 € wird zugestimmt.