Das Verfahren zur Einziehung
einer Teillänge des Gemeindeweges Nr.54 in Nellinghof wird gemäß § 8
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) eingeleitet. Nach Abschluss des
Verfahrens wird die Einziehung durchgeführt.
Das Verfahren zur Einziehung
einer Teillänge des Gemeindeweges Nr.54 in Nellinghof wird gemäß § 8
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) eingeleitet. Nach Abschluss des
Verfahrens wird die Einziehung durchgeführt.