Um die Erfüllung der dem
Landkreis Vechta vorgegebenen Flächenziele in dem Zeitraum bis 31.12.2026 zu
unterstützen, sollen die in der bestehenden Windenergieflächenpotentialanalyse
2016 ermittelten Potentialflächen für eine Ausweisung als Windvorranggebiete im
Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden oder im regionalen
Raumordnungsprogramm des Landkreises Vechta auf ihre Realisierungsmöglichkeit
überprüft werden.