Um die Erfüllung der dem Landkreis Vechta vorgegebenen Flächenziele in dem Zeitraum bis 31.12.2026 zu unterstützen, sollen die in der bestehenden Windenergieflächenpotentialanalyse 2016 ermittelten Potentialflächen für eine Ausweisung als Windvorranggebiete im Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden oder im regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Vechta auf ihre Realisierungsmöglichkeit überprüft werden.