Die Entbehrlichkeit des Gemeindeweges Nr. 123 (Teilstück) konnte nicht
bestätigt werden. Die beabsichtigte Einziehung des Teilstückes des
Gemeindeweges Nr. 123 kann somit nicht vollzogen werden.
Die Entbehrlichkeit des Gemeindeweges Nr. 123 (Teilstück) konnte nicht
bestätigt werden. Die beabsichtigte Einziehung des Teilstückes des
Gemeindeweges Nr. 123 kann somit nicht vollzogen werden.