Die Einziehung des
Gemeindeweges Nr. 54 in Nellinghof in einer Teillänge von 295 m beginnend vom
Weg Nr. 52 wird gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) beschlossen.
Die Einziehung des
Gemeindeweges Nr. 54 in Nellinghof in einer Teillänge von 295 m beginnend vom
Weg Nr. 52 wird gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) beschlossen.