Die Förderfähigkeit der vom Schützenverein Nellinghof e.V. beantragten
Baumaßnahme zur Dachsanierung wird gem. den Richtlinien zur Förderung von
Vereinen und Verbänden grundsätzlich anerkannt. Die genaue Zuschusshöhe ist
abhängig von der noch nachzuweisenden Zahl der jugendlichen Mitglieder.
Eine Förderung der ebenfalls beantragten Photovoltaikanlage wird aufgrund der Fördervoraussetzung, dass keine Einnahmen durch die geförderte Baumaßnahme erzielt werden dürfen, abgelehnt.