Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Die Förderfähigkeit der vom Schützenverein Nellinghof e.V. beantragten Baumaßnahme zur Dachsanierung wird gem. den Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Verbänden grundsätzlich anerkannt. Die genaue Zuschusshöhe ist abhängig von der noch nachzuweisenden Zahl der jugendlichen Mitglieder.

 

Eine Förderung der ebenfalls beantragten Photovoltaikanlage wird aufgrund der Fördervoraussetzung, dass keine Einnahmen durch die geförderte Baumaßnahme erzielt werden dürfen, abgelehnt.