Die „Friedhofssatzung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (Friedhofssatzung)“ (Anlage 1) wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Friedhofssatzung der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden“ vom 10.12.2015, zuletzt geändert am 02.03.2021, außer Kraft.