Sitzung: 08.04.2024 BauA/002/2024
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 027/2024
Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden wird zur Unterstützung der Erreichung
des dem Landkreis Vechta vorgegebenen Teilflächenziels zur Ausweisung von
Flächen für Windenergie eigene Verfahren zur Änderung des bestehenden
Flächennutzungsplanes vornehmen, wenn es für diese Verfahren eine
Kostenübernahmeerklärung eines Projektierers geben sollte. Bei dieser Thematik
erfolgt eine möglichst gleichmäßige Belastung des Gemeindegebietes.
Die Auswahl der Bereiche, in denen Änderungsverfahren vorgenommen werden sollen, erfolgt in der Mai/Juni-Sitzungsschiene des Rates durch entsprechende Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans.