Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden wird zur Unterstützung der Erreichung des dem Landkreis Vechta vorgegebenen Teilflächenziels zur Ausweisung von Flächen für Windenergie eigene Verfahren zur Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes vornehmen, wenn es für diese Verfahren eine Kostenübernahmeerklärung eines Projektierers geben sollte. Bei dieser Thematik erfolgt eine möglichst gleichmäßige Belastung des Gemeindegebietes.

 

Die Auswahl der Bereiche, in denen Änderungsverfahren vorgenommen werden sollen, erfolgt in der Mai/Juni-Sitzungsschiene des Rates durch entsprechende Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans.