Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Für die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Im Bornhorn“ wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.