Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Die Hebesatzsatzung wird dahingehend geändert, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A von 336 % auf 338 % und für die Grundsteuer B von 351 % auf 357 % angehoben wird. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.