Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Die Hebesatzung wird dahingehend geändert, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A von 336 % auf 338 % und die Grundsteuer B von 351 % auf 357 % angehoben werden. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 350 %.