a) Der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wird gem. § 129 NkomVG beschlossen.
b) Dem
Bürgermeister wird ohne Einschränkung Entlastung erteilt.
c) Der
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe
von 255.536,07 EUR zugeführt; der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 583.996,80 EUR
zugeführt.