a)     Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wird gem. § 129 NkomVG beschlossen.

b)     Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung Entlastung erteilt.

c)      Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 255.536,07 EUR zugeführt; der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 583.996,80 EUR zugeführt.