Für die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 40 „Ortskern Neuenkirchen“ wird die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange beschlossen.
Für die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 40 „Ortskern Neuenkirchen“ wird die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange beschlossen.