Die Abwägung der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 67 „Stoffers Weg“ wird entsprechend der Vorlage Nr. 19/2020 beschlossen.

Die Beantragung einer Nutzungsänderung ist zwischen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und dem Vorhabenträger vertraglich sicherzustellen.