Die Abwägung der im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 67
„Stoffers Weg“ wird entsprechend der Vorlage Nr. 19/2020 beschlossen.
Die Beantragung einer
Nutzungsänderung ist zwischen der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden und dem
Vorhabenträger vertraglich sicherzustellen.