Für die
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Industriegebiet südöstlich der
Autobahnauffahrt Neuenkirchen-Vörden Teil 2" wird die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange beschlossen.