Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Industriegebiet südöstlich der Autobahnauffahrt Neuenkirchen-Vörden Teil 2" wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.